Anni ist Fan einer Band und
möchte zu einem Konzert. Sie kann nur mit großer Kraftanstrengung laufen, dann
stützt sie sich immer auf einen Stock. Deshalb ist ein Rollstuhl ihr treuer
Begleiter. In ihrem Schwerbehindertenausweis steht ein „G“, dieser Buchstabe
bedeutet: Der Mensch ist in seiner Bewegungsfähigkeit erheblich beeinträchtigt.
Gerade kämpft Anni darum, dass in ihrem Ausweis auch „aG“ eingetragen wird. Die
Buchstaben „aG“ bedeuten außergewöhnliche Gehbehinderung.
Anni hofft, auf der
Internetseite des Ticketvertreibers eine Karte zu bekommen. Mit ein paar Klicks
könnte sie sogar eine Karte kaufen. Aber: Rollstuhlfahrer werden dazu
aufgefordert das Call-Center telefonisch zu kontaktieren.
Also ruft Anni dort an. Sie
kann aber auch dort nicht direkt ein Ticket buchen, sondern gibt nur sehr viele
Daten von sich an. Dann muss sie warten, denn der Ticketvertreiber muss erst
beim Veranstalter nachfragen, wie es mit den Rollstuhlplätzen aussieht.
Über eine Woche vergeht,
endlich erhält sie einen Anruf: Sie kann das Konzert mit Rollstuhl besuchen. Allerdings:
Sie soll zum Konzert bitte Unterlagen mitbringen, die ihren Antrag auf das „aG“,
die außergewöhnliche Gehbehinderung, dokumentieren.
Mittlerweile hat Anni das
Ticket zugeschickt bekommen. Freuen kann sie sich nicht. Sie sagt: „Man fühlt
sich wie ein Bittsteller für etwas Normales, das ist eindiskriminierendes Verfahren“.
Teilhabe am normalen Leben wird Menschen mit Behinderung immer noch schwer
gemacht. Hier muss sich dringend noch sehr viel ändern! Und an Annis Story wird
deutlich: Ticketvertreiber und Veranstalter müssen unbedingt andere digitale
Plattformen schaffen!
Sprecher: Jan Primke
Redaktion: Daniel Schneider
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