Diskriminierendes Verfahren

Kirche in 1Live | 24.08.2022 | 00:00 Uhr

Anni ist Fan einer Band und

möchte zu einem Konzert. Sie kann nur mit großer Kraftanstrengung laufen, dann

stützt sie sich immer auf einen Stock. Deshalb ist ein Rollstuhl ihr treuer

Begleiter. In ihrem Schwerbehindertenausweis steht ein „G“, dieser Buchstabe

bedeutet: Der Mensch ist in seiner Bewegungsfähigkeit erheblich beeinträchtigt.

Gerade kämpft Anni darum, dass in ihrem Ausweis auch „aG“ eingetragen wird. Die

Buchstaben „aG“ bedeuten außergewöhnliche Gehbehinderung.

Anni hofft, auf der

Internetseite des Ticketvertreibers eine Karte zu bekommen. Mit ein paar Klicks

könnte sie sogar eine Karte kaufen. Aber: Rollstuhlfahrer werden dazu

aufgefordert das Call-Center telefonisch zu kontaktieren.

Also ruft Anni dort an. Sie

kann aber auch dort nicht direkt ein Ticket buchen, sondern gibt nur sehr viele

Daten von sich an. Dann muss sie warten, denn der Ticketvertreiber muss erst

beim Veranstalter nachfragen, wie es mit den Rollstuhlplätzen aussieht.

Über eine Woche vergeht,

endlich erhält sie einen Anruf: Sie kann das Konzert mit Rollstuhl besuchen. Allerdings:

Sie soll zum Konzert bitte Unterlagen mitbringen, die ihren Antrag auf das „aG“,

die außergewöhnliche Gehbehinderung, dokumentieren.

Mittlerweile hat Anni das

Ticket zugeschickt bekommen. Freuen kann sie sich nicht. Sie sagt: „Man fühlt

sich wie ein Bittsteller für etwas Normales, das ist eindiskriminierendes Verfahren“.

Teilhabe am normalen Leben wird Menschen mit Behinderung immer noch schwer

gemacht. Hier muss sich dringend noch sehr viel ändern! Und an Annis Story wird

deutlich: Ticketvertreiber und Veranstalter müssen unbedingt andere digitale

Plattformen schaffen!

Sprecher: Jan Primke

Redaktion: Daniel Schneider

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  • 24.8.2022
  • Bettina Förster
  • Foto: cco Pixabay
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