News zur Presbyteriumswahl 2024

  • Karsten Thon

 

Abkündigung der endgültigen Wahlvorschläge (§ 15 Abs. 3 PWG)

In der Kirchengemeinde findet am 18. Februar 2024 die Neuwahl des Presbyteriums statt.

Wahlberechtigt ist, wer am 5. Februar 2024, bei Schließung des Wahlverzeichnisses,

  • Mitglied der Kirchengemeinde ist und in deren Gebiet wohnt oder die Gemeindezugehörigkeit in besonderen Fällen erworben oder behalten hat,
  • zu den kirchlichen Abgaben beiträgt, soweit die Verpflichtung hierzu besteht und
  • am Wahltag konfirmiert, Konfirmierten gleichgestellt oder mindestens 16 Jahre alt ist.

Wenn Sie sicher gehen wollen, dass Sie im Wahlverzeichnis aufgeführt sind, können Sie das in den nächsten zwei Wochen überprüfen lassen.

Das Wahlverzeichnis wird vom 22.1. bis zum 4.2. ausgelegt. Einsichtnahme ist möglich:

  • in der Zeit vom 22.1. bis zum 27.1. nach Rücksprache mit den Bezirkspfarrern und
  • in der Zeit vom 29.1. bis zum 4.2. zu den Öffnungszeiten des Gemeindebüros

Die Eintragung ins Wahlverzeichnis ist Voraussetzung für die Ausübung der Wahlberechtigung.

Es sind 10 Presbyterinnen und Presbyter zu wählen.

Als Kandidatinnen und Kandidaten wurden endgültig folgende wählbare Mitglieder der Kirchengemeinde vorgeschlagen:

 

Anja Brill
Thomas Geupel
Heidi Hamm
Claudia de la Haye
Dorothea Heymann-Reder
Justus Liebig
Jens Meyer-Puttlitz
Susanne Peltzer
Sibylle Thon
Magdalene Wahl

 

Außerdem ist 1 beruflich Mitarbeitende/r ins Presbyterium zu wählen.

Dafür wurde keine Kandidat*in gefunden.

 

Was ist das Presbyterium?