Mit einer Patientenverfügung kann man festlegen, ob und wie man später ärztlich behandelt werden möchte, wenn man sich selbst nicht mehr dazu äußern kann. Die Vorsorgevollmacht ist eine Möglichkeit, eine Vertrauensperson zu beauftragen, für einen laut privatrechtlichem Vertrag tätig zu werden. In gesunden Zeiten kann mit einer Betreuungsverfügung Vorsorge getroffen werden, um für den Ernstfall eine gewünschte Person als rechtliche Betreuung zu benennen. In unserem Vortrag zeigen wir die Inhalte und Möglichkeiten solcher Verfügungen auf.
Referentin: Frauke Lümkemann, Rechtliche Betreuerin beim Betreuungsverein im Diakonischen Werk Bonn und Region e.V.
Freitag, 29. September 2023, 19.30 – 21 Uhr
Evangelische Markuskirche Hemmerich
Rösberger Strasse 35, Bornheim – Hemmerich
Anmeldung bitte unter evelyn.geupel@t-online.de