AEJ-NRW Sonderförderung

Projektförderung 2023

 

Im April 2022 beschloss der NRW-Landtag das Landeskinderschutzgesetzmit breiter Mehrheit. Auch die Kinder- und Jugendarbeit profitiert von finanziellen Mitteln auf Grundlage des Gesetzes.

 

Jetzt hat die aej-NRW für das Jahr 2023 kurzfristig einen Etat für Projekte im Themenfeld „Sexuelle Bildung zur Prävention sexualisierter Gewalt “ zur Verfügung.

 

Aufgrund der Fördersystematik liegt ein Schwerpunkt der Mittelverausgabung in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (ca. 70 %).

Antragsfrist ist der 4. April 2023

 

Aufgrund der Kurzfristigkeit gibt es nur eine knappe Liste an Kriterien:

  • Das Thema Sexuelle Bildung muss in dem Projekt klar erkennbar sein.
  • Das Projekt ist begrenzt auf das Jahr 2023. Alle Ausgaben müssen in 2023 fließen, alle Rechnungen im Jahr 2023 datiert sein.
  • Die Förderung erfolgt mit bis zu 100% der tatsächlich entstandenen Kosten, wobei die Abrechnung spätestens im Januar 2024 erfolgt.
  • Die Bagatellgrenze (Mindestantragsvolumen) für die Antragsstellung beträgt 5.000 €
  • antragsberechtigt sind zentrale Abrechnungsstellen der AEJ-NRW, Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit und Zusammenschlüsse mehrerer Träger; Zusammenschlüsse mehrerer Einrichtungen und Organisationen werden priorisiert berücksichtigt.
  • Daneben ist eine Förderung von Mikroprojekten mit maximal 1.500 € für Offene Türen mit vereinfachtem Verwendungsnachweisverfahren (Rechnungsstellung, kein formales Verfahren) möglich.
  • eine Ergebnissicherung für die Landesebene ist obligatorisch; dazu gehören
    • ein kurzer Sachbericht anhand eines Fragebogens.
    • die Teilnahme an einer kurzen Kick-Off-Veranstaltung (max. 2 h) per Zoom am 9. Mai um 10 Uhr
      -> die Teilnahme an einer Abschluss-Veranstaltung (ca. 2,5 h) per Zoom (wird noch terminiert)
  • 22.3.2023
  • Red
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