Schutzkonzept „Sexualisierte Gewalt“

  • Kirsten Leyendecker

Unsere Kirchengemeinde bietet Schutz vor sexualisierter Gewalt und Grenzverletzungen

Schutzkonzept „Sexualisierte Gewalt“

 

Die Evangelische Kirche im Rheinland hat auf der Landessynode im Januar 2020 ein Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt verabschiedet, das am 1. Januar 2021 in Kraft getreten ist. Jede Gemeinde hat ihr eigenes Konzept erarbeitet. Zehn Gemeindeglieder, darunter auch Jugendleiter Andi Hein und Pfarrer Eckhart Altemüller, haben seit 2021 daran gearbeitet. Für mich war auch klar, dass ich mitwirken möchte. Denn als Mitarbeiterin der Kinderrechtsorganisation UNICEF sind mir die Rechte und das Wohlergehen aller Menschen sehr wichtig. Und als ehrenamtliche Mitarbeitende im Presbyterium möchte ich dazu beitragen, dass Kirche ein Ort ist, an dem Menschen sicher sind, an dem sie sich wohlfühlen und entwickeln können, gerade Schutzbefohlene – Kinder, Jugendliche oder Erwachsene.

Sicherlich zieht das Thema der sexualisierten Gewalt und der ungleichen Machtverhältnisse viele Fragen, Diskussionen und auch Ablehnung nach sich und das wird auch so bleiben. Dieses Konzept kann nur ein Anfang sein, ein Entwurf, den wir Arbeitsgruppenmitglieder „Schutzkonzept“ im Gespräch mit vielen anderen in unserer und anderen Gemeinden entwickelt haben. Prävention ist ein andauernder Prozess. Erfahrungen, Ideen sowie gelebtes Gemeindeleben werden dazu beitragen, das Schutzkonzept in den nächsten Jahren weiter anzupassen und auszubauen.

Was gehört alles zu unserem Schutzkonzept?

  • Verhaltensregeln
  • Selbstverpflichtungserklärung
  • Vorlage von erweiterten Führungszeugnissen von Gemeindegliedern, die dauerhaften oder intensiven Kontakt zu Kindern und Jugendlichen haben
  • Schulungen „Auf Grenzen achten – sicheren Ort geben“
  • Beschwerdeverfahren und Ansprechpartner:innen kennen
  • Potenzial- und Risikoanalyse (noch in Arbeit), Räume wurden bereits analysiert, in wieweit sich Menschen dort unwohl fühlen, weil sie zum Beispiel abgelegen sind.

Sie finden das Schutzkonzept in den Kirchen ausliegen oder sie können es im Gemeindebüro bestellen. 

Was kann jedes Gemeindeglied tun?

Das Thema „Grenzverletzungen und sexualisierte Gewalt“ ist kein Thema, mit dem man sich gerne beschäftigt. In der Bibel können wir es schon nachlesen. Ganz konkret im Richterbuch 19,1-30 – von der grauenhaften Vergewaltigung und Zerstückelung einer Frau, die zum Machtobjekt mehrerer Männer wird – und in zahlreichen Variationen GEMEINDELEBEN 15 und Anspielungen in anderen Bibelstellen. So können Menschen sein. Das ist unangenehm, es ist etwas, über das man nicht spricht. Und genau das ist die Herausforderung und gleichzeitig unsere Verantwortung in der Gemeinde: Bewusstsein schaffen, darüber reden, aufmerksam sein und bei Grenzverletzungen ins Gespräch mit den Ansprechpartner:innen kommen. Es geht nicht nur um Schutz vor sexueller Gewalt gegenüber Minderjährigen. Es geht auch nicht darum, dass wir den Gestaltenden in der Gemeinde nicht vertrauen. Es geht darum zu zeigen, dass wir eine Kultur des gegenseitigen Respekts leben wollen und die Grenzen aller Menschen achten. Prävention bedeutet, möglichen Übergriffen zuvorzukommen – auch wenn sich Verantwortliche in den Gemeinden und Kirchenkreisen, Ämtern, Werken und Einrichtungen oft kaum vorstellen können, dass gerade in ihrem Verantwortungsbereich sexualisierte Gewalt einen Ort finden könnte.

Vertrauenspersonen und Ansprechpartner:innen in der Evangelischen Kirchengemeinde Vorgebirge sind:

Alfter: Sibylle Thon, Tel. 02222-28 82
Bornheim: Heidi Hamm, Tel. 0162-739 36 89
Hemmerich: Daniela Nierada, Tel. 0152-53 42 34 29
Alle Bezirke: Andreas Hein, Tel. 02222-94 04 56

Hilfetelefon sexualisierte Gewalt bundesweit: 0800 – 225 55 30

Für die Arbeitsgruppe „Schutzkonzept“: Kirsten Leyendecker